Medizinische Behandlungsfehler

Wenn sich bei einer ärztlichen Therapie kein Heilungserfolg einstellt, liegt nicht immer automatisch ein Behandlungsfehler vor. Wer die Vermutung hat, falsch behandelt worden zu sein, sollte als erstes den behandelnden Arzt darauf ansprechen.

 

Bringen diese Gespräche mit dem Arzt oder der Krankenhausleitung nichts, sollte man sich Kopien von der Behandlungsakte anfertigen lassen und dann mit diesen den Gang zu einer Beratungs- oder Schlichtungsstelle antreten. Wenn der dringende Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzu gezogen werden.

 

Auf die Betroffenen kommen aber nicht nur finanzielle Belastungen zu, sondern eine gerichtliche Klärung ist meistens auch zeitaufwändig und nervenaufreibend.

 

Informationen gibt es bei den Landesärztekammern oder bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Das kostenfreie Beratungstelefon erreicht man unter 0800-0117722 Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr.