Zuzahlung bei Arzneimitteln?
Medikamente sind zuzahlungsfrei, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem für sie festgelegten Festbetrag liegt. Der Festbetrag ist der höchste Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein Arzneimittel bezahlen.
Liegt der tatsächliche Preis darüber, müssen gesetzlich Krankenversicherte als „Rezeptgebühr“ zehn Prozent des Apothekenpreises eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels zuzahlen – mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro.
Liegt der Preis für eine Medikamentenpackung unter fünf Euro, ist nur der tatsächliche Preis zu zahlen.
Seit Anfang September 2010 haben die Krankenkassen die Preisgrenzen weiter gesenkt. Das bedeutet, dass insgesamt rund 3000 Medikamente nun nicht mehr ohne Zuzahlung in der Apotheke zu haben sind.
Rat: Fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihren Arzt, ob es eine andere Packungsgröße gibt, die zuzahlungsfrei ist. Ansonsten kann man den Wechsel auf ein anderes Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen erwägen.
Höchstgrenzen bzw. Regelung für chronisch Kranke:
Wer mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch Kranken) für Medikamente ausgibt, kann sich von der Zuzahlung bei seiner Krankenversicherung befreien lassen.